
Nachdem der Bundesrat bereits im Juli das Gesetz abgelehnt und explizit eine Rücknahme der Kürzungen beim Gründungszuschuss gefordert hatte, war es durchaus wahrscheinlich, dass es zu einem Einspruch und somit zu einer erneuten Abstimmung im Bundestag kommt.
Durch den Einspruch des Bundesrats verzögert sich die Weitergabe des Gesetzes an den Bundespräsidenten, da ja zunächst noch der Einspruch formuliert und dann die Abstimmung im Bundestag durchgeführt werden muss. Es ist deshalb mit einer Verzögerung zu rechnen und ein Inkrafttreten noch dieses Jahr ist sehr unwahrscheinlich.
Dies gibt Gründungsinteressierten, deren Arbeitslosigkeit erst am 1.11. beginnt oder die bisher aus anderen Gründen noch nicht gründen konnten die Chance, noch den "alten" Gründungszuschuss zu beantragen.
Generell raten wir allen Betroffenen, im Zweifelsfall das Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit lieber einige Tage früher anzumelden, um so die Einhaltung der Frist sicherzustellen.
Weitere Informationen zum Thema
Die Reform des Gründungszuschusses
Existenzgründung- GründerCoaching
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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 17.10.2011