
Leiharbeiter, die nach dem Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP), seit 2005 beschäftigt wurden, können Nachzahlungen verlangen.
Dies geht aus der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichtes hervor.
So können die Zeitarbeiter gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einforder, denn nach dem Gesetz gilt nun der Grundsatz des Equal Pay. Allerdings müssen diese durch den Arbeitnehmer eingeklagt werden
Auch seitens der Sozialversicherungsträger kommen Nachforderungen in Milliarden auf die Zeitarbeitsunternehmen zu. Hier ist mit einem großflächigen Sterben von Zeitarbeitsfirmen zu rechnen.
Wir - als private Arbeitsvermittlung in Leipzig – arbeiten auch mit Zeitarbeitsfirmen. Allerdings achten wir schon immer auf die Qualität und die Zuverlässigkeit der Zeitarbeitsfirmen, für welche wir arbeiten. Bei uns können Sie sich sicher sein, dass die Zeitarbeitsfirmen langfristiges Interesse an Ihnen als Mitarbeiter haben.
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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 01.03.2011