Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt. Ein Ende der Dumpinglöhne in der Zeitarbeit nähert sich.
Mit diesem Urteil geht die Branche in die richtige Richtung. Die Dumpinglöhne bei CGZP waren schon immer unverschämt und wir - als private Arbeitsvermittlung in Leipzig - haben schon lange die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen aufgekündigt, die nach christlichen Tarif gezahlt haben.
Nun hat das Gericht unser - subjektive Auffassung - untermauert und das Gleichbezahlungsprinzip in der Leiharbeit rückt wieder ein Stück näher.
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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 15.12.2010