
Auf Initiative des Bundesrats kam der Vermittlungsgutschein (VGS) in die Verlängerung. Arbeitslose können nun zunächst bis Ende 2011 die für sie kostenlose Tätigkeit der privaten Arbeitsvermittlung (PAV) in Anspruch nehmen.
Trotz positiver Auswirkungen des Vermittlungsgutscheins (VGS) auf den deutschen Arbeitsmarkt wurde der Vermittlungsgutschein wieder nur befristet verlängert. Diesmal bis zum 31.12.2010. Auch die positiven Stellungnahmen von DIHK und BDA haben nicht geholfen den Vermittlungsgutschein zu entfristen (trotz klarer Aussage dazu im Koalitionsvertrag von CDU / CSU und FDP).
Sogar das IAB, das wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit, weist in seinem Forschungsbericht 02/2008 daraufhin, dass in mehreren Studien dem VGS eine positive Wirkung auf die Beschäftigungschancen bescheinigt wird.
Der Vermittlungsgutschein ist im Zeitraum von April 2002 bis Dezember 2009 mit fast 400.000 erfolgreichen Vermittlungen ein wichtiges Instrument für aktiv Arbeitsuchende geworden.
Selbst das IAB bestätigt in seinem Kurzbericht 09/2010, dass bei der Bundesagentur eher verwaltet, als vermittelt wird.
Auch für Einsparungen im Bundeshaushalt rechnet sich der VGS: Die durchschnittliche Kosten pro Vermittlung betragen 1.468 Euro. Demgegenüber ergibt sich bei der staatlichen Vermittlung aus den Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für 2007 aufgrund der Betreuungsschlüssel und dem Jahresdurchschnittsbestand an Arbeitslosen ein Aufwand von 5.268 Euro pro Vermittlung.
Zudem fallen die Kosten für den VGS nur bei erfolgreicher Vermittlung an, im Gegenzug entfällt die Zahlung von Arbeitslosengeld.
(Quelle: Prof. Dr. D. Hegele, Der Vermittlungsgutschein, 2009)
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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 22.11.2010