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Arschloch!

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Wir nehmen den Freitag mal zum Anlass um zu zeigen wie deutsche Gericht ticken...

Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kunden seiner Spedition mehrfach "Arschloch" sagt, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Wie es zu solchen Urteilen kommt ist für uns, als Private Arbeitsvermittler, nicht nachvollziehbar. Hier wird die Kundenbeziehung durch den Mitarbeiter wirksam gestört und der Chef ist machtlos?

Den ganzen Artikel und die Hintergründe lesen Sie in der Kolumne "Mein Urteil" von Volker Rieble auf www.faz.net


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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 27.08.2010

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