Wie kurz oder wie lang muss der Mindesturlaub sein?
Das Bundesurlaubsgesetz verlangt, den Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Mindestens muss Ihr Arbeitgeber Ihnen aber 12 aufeinander folgende Werktage (einschließlich der Sonnabende) gewähren, sofern Sie einen Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen haben (BUrlG § 7 Absatz 2).
Darf ich meinen gesamten Jahresurlaub am Stück nehmen?
Ein Anrecht auf den kompletten Jahresurlaub am Stück oder über mehrere Wochen haben Sie nicht. Wenn Sie aber gute Gründe (lang geplante Fernreise, Umzug, persönliche Probleme) haben, lässt sich eigentlich mit jedem Arbeitgeber reden. Hier helfen nur frühzeitige Ankündigung und Absprache.
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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 28.07.2010