
Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindestlohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.
Magdeburg - Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
Dieses Urteil hat es in sich - denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Frauen als Minijobber beschäftigt, ihnen tatsächlich aber Monatslöhne zwischen 60 und 300 Euro und damit Stundenlöhne "bis in den Ein-Euro-Bereich hinein" gezahlt zu haben. Dafür mussten sie zwei Wochen im Monat täglich zwölf Stunden schuften.
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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 29.06.2010