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Vorteile eines Branchenmindestlohns diskutiert - iGZ-Mitgliedertreffen in Leipzig

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Das neue iGZ-DGB-Tarifwerk, das ab 1.Juli 2010 in Kraft tritt, war zentrales Thema des Treffens von iGZ-Mitgliedsunternehmen in Leipzig. Rund 30 Interessierte informierten sich über die Änderungen und Neuheiten des Tarifvertrages, der bis 2013 gelten wird.

Fundierte Fakten präsentierte ihnen Rain Cordula Glatthaar, Verbandsjuristin des iGZ, nachdem die Mitglieder von iGZ-Regionalkreisleiter Ernst Worsch (Thüringen), der zu diesem Treffen eingeladen hatte, begrüßt wurden.

Entgeltstufen
An erster Stelle der Frageliste standen die Eingruppierungen in die Entgeltstufen, die Cordula Glatthaar anhand von praktischen Beispielen erläuterte. Ebenfalls gefragt waren die neuen Elemente der Vereinbarung - die Verbandsjuristin erklärte den Sinn und Zweck einer künftigen gemeinsamen Gütestelle zur Verbesserung der Tarifanwendung. Ebenfalls neu sei eine Weiterbildungsklausel, mit der die Tarifvertragsparteien eine gemeinsame Willenserklärung zur Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung abgegeben haben. Kurz ging die Juristin zudem noch auf die Öffnungsklausel zur Umwandlung von Tarifentgelt mit Blick auf die betriebliche Altersvorsorge ein und beantwortete abschließend noch einige Fragen.

Mindestlohn-Diskussion
Eva Schrigten, Leiterin des iGZ-Referats Kompetenzentwicklung, berichtete über Aktuelles aus dem mitgliederstärksten Verband der Zeitarbeitsbranche und diskutierte mit den Mitgliedern über Vorteile sowie Auswirkungen des angestrebten tariflichen Branchenmindestlohns. Zu guter Letzt stellte sie die Arbeit des iGZ-Hauptstadtbüros vor, das der Verband vor einem Jahr in Berlin eröffnet hat.

Weiter Informationen finden Sie auf www.ig-zeitarbeit.de


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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 09.06.2010

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