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iGZ-DGB-Tarifvertrag wird gültig

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Nachdem die iGZ-Mitgliederversammlung einstimmig dem neuen iGZ-DGB-Tarifvertrag bereits am 5. Mai in Bonn zugestimmt hatte, votierten inzwischen auch alle Einzelgewerkschaften für die Annahme. Die neue Laufzeit beginnt am 1. Juli 2010 und endet am 31. Oktober 2013.

Branchen-Mindestlohntarifvertrag

Zusätzlich verständigten sich die Tarifparteien auf einen Branchen-Mindestlohntarifvertrag, der nach Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Nur diese Maßnahme ist geeignet, nach Herstellung der vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 die untersten deutschen Tarifstandards nicht zu unterlaufen.

Mehr Informationen auf www.ig-zeitarbeit.de


Weitere Informationen zum Thema
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Übersicht der aktuellen allgemeinverbindlichen Tarifverträge in der Zeitarbeit
Mindestlohn und Zeitarbeit




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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 14.05.2010

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