
Magdeburg. Das Landgericht Magdeburg prüft seit Donnerstag, ob sich Arbeitgeber strafbar machen, wenn sie Beschäftigten keinen Mindestlohn zahlen. In einem Berufungsprozess ist ein 56-jähriger Unternehmer angeklagt, der Arbeitnehmer aus der früheren Sowjetunion an Autobahnraststätten und Autohöfen zu einem Stundenlohn von 1,79 Euro beschäftigte.
Zwei Vorinstanzen sprachen den Mann frei, das Oberlandesgericht Naumburg hob das letzte Urteil jedoch auf und verwies den Fall erneut an das Landgericht. Bislang wird die Weigerung, allgemein verbindliche Mindestlöhne zu zahlen, als Ordnungswidrigkeit gewertet. Das Urteil will das Landgericht voraussichtlich am 30. April verkünden.
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Meinung der TAGEWERK Personalvermittlung:
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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 25.04.2010