
"Ossis" sind kein eigener Volksstamm: Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage einer Ostberlinerin abgeschmettert, die sich diskriminiert fühlte. Sie bekam eine Jobabsage, offenbar wegen ihrer Herkunft. Die Richter sahen darin keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage einer Frau abgewiesen, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam. Die Frau, die seit 22 Jahren im Großraum Stuttgart lebt, hatte sich im Sommer 2009 als Buchhalterin bei einem Fensterbauer beworben. Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt - und auf dem Lebenslauf notiert: "(-) Ossi".
Dieser Vermerk könne zwar als diskriminierend verstanden werden, urteilte das Gericht. Er falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. "Ossis" seien kein eigener Volksstamm.
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cte/dpa/ddp
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Autor: Thomas Wagner | Nachricht vom 16.04.2010