
Vermittlungsgutscheine unbefristet verlängert und verbessert
Die Erprobungsphase des Vermittlungsgutschein (VGS) gilt nun als abgeschlossen. Somit können Arbeitsuchend dauerhaft zusätzlich zu den Vermittlungsangeboten der Arbeitsagenturen und Jobcenter auch Private Arbeitsvermittler
ihrer Wahl zur Optimierung der Stellensuche beauftragen.
Was hast sich geändert?
1)
Der Vermittlungsgutschein kann ab 01.04.2012 ab dem Tag der Arbeitslosmeldung ausgestellt werden. Dies liegt in den ersten 6 Wochen bei Empfängern von Arbeitslosengeld I im Ermessen des Fallmanagers, danach muss die Arbeitsagentur einen VGS ausstellen.
2)
Die Wartezeit für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) von 6 Wochen entfällt ebenfalls.
3)
Arbeitslose ohne Leistungsbezug (z.B. Bedarfsgemeinschaften) können nun erstmals nach Ermessen des Fallmanagers ebenfalls einen Vermittlungsgutschein erhalten.
4)
Die Qualität der einzelnen Privaten Arbeitsvermittlungsagenturen wird künftig durch ein strenges Zertifizierungssystem mit Beschwerdemöglichkeit sichergestellt.
Weitere Informationen zum Thema
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