
Welche Beschränkungen gibt es für eine Zahlung?
Die Zahlung der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber eingestellt wurde, bei dem er in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung länger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Ausnahme: Es handelt sich um die befristete Beschäftigung eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen.
Die Zahlung der Vergütung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Vermittler nicht nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Vermittlung die Arbeitsvermittlung als Gegenstand seines Gewerbes angezeigt hatte. Ausnahme: Die Vermittlung erfolgte durch eine Einrichtung, die nach den gesetzlichen Regelungen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben tätig geworden ist.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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