
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 1.000 Euro erfolgt erst dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Wochen gedauert hat. Hierzu sind der Auszahlungsantrag sowie die Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung bei der örtlichen Agentur für Arbeit einzureichen.
Der Restbetrag wird wie bisher nach einer mindestens 6-monatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit