Als private Arbeitsvermittlung unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
Laut SGB III §296 bedarf es der Schriftform (Vermittlungsvertrag), damit wir als private Arbeitsvermittlung für Sie tätig werden dürfen.
Dieser Service ist für Sie kostenlos, wenn Sie von der "Agentur für Arbeit" und "ARGE" einen Vermittlungsgutschein
erhalten bzw. über kommunale Einrichtungen entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.
Bei einem persönlichen Gespräch teilen Sie uns Ihre Berufswünsche und Kenntnisse mit. Diese werden wir dann mit den
Stellenangeboten abgleichen und Ihnen bei Übereinstimmung entsprechende Angebote unterbreiten.
Die Einstellung erfolgt direkt beim Arbeitgeber, d. h. auch die Verhandlungen über Gehalt / Lohn, Arbeitszeiten, Urlaub usw.
besprechen Sie selbstständig mit dem Arbeitgeber bei dem Vorstellungsgespräch.
Haben Sie mit unserer Hilfe oder selbstständig einen neuen Arbeitsplatz gefunden (Arbeitsvertrag unterschrieben und die
Arbeit aufgenommen) melden Sie sich bei uns telefonisch ab, unsere Zusammenarbeit ist damit beendet.
Ebenso können Sie jederzeit auch aus anderen Gründen unsere Zusammenarbeit per sofort kündigen.
Als registrierter Berater bei der KfW Mittelstandsbank
können wir Sie als Exitsenzgründungsberater bei der Neugründung begleiten.
Wir setzen dabei auf das Programm "Gründercoaching-Deutschland" der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Den nötigen Gründercoaching Antrag finden Sie auf der Seite der www.kfw-mittelstandsbank.de.
Diesen Antrag stellen Sie bei dem sogenannten Regionalpartner. Die ist entweder die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.
Die Förderung selbst wird durch die KfW Mittelstandsbank abgewickelt in Zusammenarbeit mit den Regionalpartnern vor Ort.
Was wird gefördert
Natürlich stehen wir für die komplette Abwicklung zur Verfügung. Den Antrag füllen wir gemeinsam aus. Aufkommende Fragen und Probleme können so schnell beantwortet und gelöst werden.